Gründungszuschuss: Wir helfen Ihnen beim Antrag

Erhalten Sie mit uns Ihren Gründerzuschuss.

Wir unterstützen Sie beim Start in Ihre Selbständigkeit und dem Erhalt Ihres Gründungszuschusses.
In 3 einfachen Schritten begleiten wir Sie durch den Antragsdschungel:

Schritt 1
Unverbindliches Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Gründungsvorhaben und klären Ihren Anspruch auf Gründungszuschuss. Oft kommen auch weitere Fördermöglichkeiten in Frage.

Schritt 2
Geförderte Beratung

Wir begleiten Sie in Ihrer kompletten Gründungsphase und unterstützen Sie auf dem Weg zur staatlichen Förderung.

Übrigens: Mit dem AVGS Gutschein ist unsere Beratung für Sie komplett kostenlos.

Schritt 3
Bewilligung

Gut durchdachte Anträge werden erfahrungsgemäß nur selten abgelehnt. So starten starten Sie mit bis zu 18.000 EUR Gründungszuschuss und ggfs. auch weiteren staatlichen Fördergeldern erfolgreich in die Selbstständigkeit.

Jetzt Erstgespräch anfragen:

Machen Sie sich mit uns auf den Weg zum Zuschuss! Einfach Formular ausfüllen:

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    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

     

    Martina Stegmann, Unternehmensberaterin Straubing
    Fördermittelexpertin Martina Stegmann hat viel Erfahrung mit der Beantragung des Gründungszuschusses in Bayern. Dank entsprechender Qualifikationen werden unsere Beratungsleistungen für Existenzgründer bis zu 100% staatlich gefördert.

     

     

    Ihr Weg zum Gründungszuschuss

    Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oft eine wichtige Unterstützung. Im Fall einer Bewilligung können Sie mit bis zu 18.000 Euro staatlichen Fördergeldern in Ihre Selbständigkeit starten. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

    Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzung für den Gründungszuschuss erfüllen. Sollte das nicht der Fall sein, ist das kein Beinbruch. In vielen Fällen kommen dann andere Fördermittel für Start-Ups in Frage, z.B. Fördermittel des Freistaats Bayern, des Bundes oder der EU.

    Gute Argumente für Ihren Sachbearbeiter

    Selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gibt es leider keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses. Es liegt im Ermessen des Arbeitsamts, ob Ihr Gründerzuschuss bewilligt wird. Im Rahmen unserer Beratung bereiten wir Sie perfekt darauf vor, wie Sie Ihren Sachbearbeiter überzeugen und die nötigen Unterlagen zusammenstellen.

    Businessplan

    Für die Bewilligung des Gründungszuschusses brauchen Sie unbedingt einen überzeugenden Businessplan. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Geschäftsmodell hier schlüssig präsentieren. Wir haben viel Erfahrung bei der Erstellung aussagekräftiger Businesspläne. Wir liefern Ihnen nicht nur eine kostenlose Vorlage, sondern arbeiten gemeinsam mit Ihnen an der Erstellung Ihres individuellen Businessplans.

    Tragfähigkeitsbescheinigung

    Wenn Ihr Businessplan fertig ist, muss er von einer fachkundigen Stelle begutachtet werden, die die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee bescheinigt. Diese Bescheinigung muss zusammen mit Ihrem Antrag auf Gründungscoaching und Ihrem Businessplan bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Wir helfen Ihnen, eine geeignete fachkundige Stelle zu finden, von der Sie Ihre Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten.

    AVGS-Gutschein / Gutschein für Beratung

    Der AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein des Arbeitsamts / des Jobcenters) kann für Sie als Gründer eine bedeutende Rolle spielen. Mit einem Gutschein für Beratung können unsere Leistungen bis zu 100% staatlich gefördert werden.

    Sie haben einen Gutschein für Beratung und suchen einen zugelassenen Berater in Bayern? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als geprüfte KMU-Berater unterstützen wir Sie im Raum Straubing – Regensburg – Landshut und gerne auch bayernweit bei Ihrer Gründung.

    Jetzt beraten lassen